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   FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04   

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https://dejure.org/2005,14593
FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04 (https://dejure.org/2005,14593)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2005 - 3 K 5/04 (https://dejure.org/2005,14593)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 3 K 5/04 (https://dejure.org/2005,14593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen nach § 6b EStG bei der Veräußerung eines Reinvestitionsgutes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6b Abs. 1 EStG; § 6b Abs. 3 S. 5 EStG; § 6b Abs. 4 Nr. 3 EStG; § 4 Abs. 1 EStG; § 5 EStG
    Voraussetzungen für eine wirksame Auflösung einer durch Erwerb von Grundbesitz gebildeten Rücklage; Rahmen für die Annahme eines gewillkürten Betriebsvermögens; Voraussetzungen für die Annahme einer vertrauensschutzwürdigen Äußerung durch ein Finanzamt; Begriff ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b
    Reinvestitionsrücklage; Auflösung der § 6b-Rücklage; Funktionszusammenhang - Auflösung einer § 6b-Rücklage erfordert Funktionszusammenhang des Reinvestitionsobjektes mit dem Betrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auflösung einer § 6b-Rücklage erfordert Funktionszusammenhang des Reinvestitionsobjektes mit dem Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine wirksame Auflösung einer durch Erwerb von Grundbesitz gebildeten Rücklage; Rahmen für die Annahme eines gewillkürten Betriebsvermögens; Voraussetzungen für die Annahme einer vertrauensschutzwürdigen Äußerung durch ein Finanzamt; Begriff ...

Papierfundstellen

  • DB 2007, 25
  • EFG 2006, 955
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.11.1995 - III B 66/93

    Zuordnungswahlrecht hinsichtlich der Wirtschaftsgüter des gewillkürten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Die vom Grundvermögen ausgehende Stärkung der Wirtschaftskraft des Betriebes steht deshalb nur dann in einem solchen Funktionszusammenhang, wenn die Erträge dem Betrieb seiner Art nach, insbesondere unter Berücksichtigung seines tatsächlichen Bedarfs nach einer zusätzlichen Liquiditätsstützung, objektiv zu dienen geeignet sind und nicht infolge ihres Umfanges ihrerseits den Charakter des Betriebes prägen und verändern (BFH-Beschluss vom 7. November 1995 III B 66/93, BFH/NV 1996, 327).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Dabei sind notwendiges Betriebsvermögen solche Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BStBl II 1991, 829).
  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Die objektive Feststellungslast trägt insoweit der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 X R 36/03, NV).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Persönliche als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte finden bei der abschließenden gesetzlichen Regelung in § 6 b EStG keine Berücksichtigung (BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 7/98, BStBl II 1999, 488).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Die Rechtsprechung definiert das Betriebsvermögen als Vermögen, zu dem alle Wirtschaftsgüter gehören, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 20/86, BStBl II 1990, 128).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 8/01

    Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht und subjektiv der Wille des Betriebsinhaber besteht, derartige Wirtschaftsgüter dem Betrieb zuzuordnen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 II R 8/01, BFH/NV 2005, 99).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 7. März 1996 IV R 34/95, BStBl II 1996, 568) kann eine Rücklage nach § 6 b EStG auch mit dem Ziel gebildet werden, die sofortige Versteuerung stiller Reserven, die bei der Aufgabe eines Betriebes oder des Anteils eines Mitgesellschafters aufgedeckt werden, zu vermeiden.
  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Ein Wirtschaftsgut, das weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen ist, kann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet ist und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 30. April 1995 I R 111/73, BStBl II 1975, 582).
  • BFH, 19.03.1981 - IV R 39/78

    Zu den Voraussetzungen, unter denen Wirtschaftsgüter (hier: Ein Grundstück)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Dabei muss allerdings die Zuordnung zum Betriebsvermögen unmissverständlich, klar und eindeutig sein (BFH-Urteil vom 19. März 1981 IV 39/78, BStBl II 1981, 731).
  • BFH, 12.10.2000 - V B 66/00

    Keine "Gleichheit im Unrecht"; verbindliche Auskunft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 5/04
    Für eine Bindung des FA wäre nach ständiger Rechtsprechung des BFH Voraussetzung, dass der vom Steuerpflichtigen mitgeteilte Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellt und so von der Auskunft erteilenden Person verstanden wird (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2004 XI B 147/02, NV; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2000 V B 66/00, BFH/NV 2001, 296).
  • BFH, 16.07.2004 - XI B 147/02

    Steuerliche Berücksichtigung von Kleiderspenden; Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 06.08.1996 - X B 143/95

    Grundstücksentnahme durch Vermietung?

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